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Wie auch abgewiesene Klagen zur Verbesserung beitragen können

Im Jahr 2021 hatten in Folge des Anmeldeverfahrens besonders viele Eltern gegen Ablehnungen an Schulen Widerspruch eingelegt. Nachdem Widersprüche geprüft und regelmäßig zurückgewiesen („konnte ihrem Widerspruch nicht abhelfen“) worden waren, hatten mehrere Eltern Verwaltungsklagen angestrengt. Beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht (VG Köln) waren nach Medienberichten von Anfang Juli 37 Eilverfahren anhängig. Alle Schulplatzklagen wurden abgewiesen. Genau wie auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das sich ebenso mit dem Verfahren zu befassen hatte. 

Hier ein kleiner Einblick in die Beschlusskaskade zum Verfahren von VG Köln und OVG Münster, die, wenngleich für die KlägerInnen nicht erfolgreich, einige Klarheit und auch manch neue Erkenntnisse bringen: 
Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1168/21 vom 10.8.2021Im Rechtssinn entscheidet der Schulleiter auch dann (selbst und allein) über die Schulaufnahme, wenn dieser Entscheidung eine behördeninterne Weisung der Schulaufsichtsbehörde zugrunde liegt, die ihm in inneren Schulangelegenheiten übergeordnet ist (staatliches Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). In diesem Fall liegt in dem durch § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geregelten Außenrechtsverhältnis zwischen dem Antragsgegner einerseits und dem Schüler und seinen Eltern andererseits eine Schulaufnahmeentscheidung ausschließlich des beamten- oder dienstrechtlich weisungsgebundenen Schulleiters vor.”www.justiz.nrw.de 
Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1159/21 vom 3.8.2021“Leitsätze:1. Die Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden Schule ist gesetz- oder verordnungsrechtlich nicht auf eine einzige Schule der gewählten Schulform beschränkt, sondern auch Doppel- und Mehrfachanmeldungen sind zulässig.2. Die Regelung […], wonach der Schulträger auch durch die Gestaltung eines Anmeldescheins dafür „sorgt“, „dass jedes Kind nicht gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet werden kann“, ist als verwaltungsinternes Innenrecht eine bloße, den Rechtskreis von aufzunehmenden Schülerinnen und Schülern weder beschränkende noch erweiternde Ordnungsbestimmung.”www.justiz.nrw.de 
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1088/21 vom 1.7.2021“Es gibt keine im Gesetz oder der Verordnung festgelegte Ausschlussfrist für einen Antrag auf Aufnahme in eine weiterführende Schule.”www.justiz.nrw.de 
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1094/21 vom 1.7.2021Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Änderung der Platzvergabe hinsichtlich der Zweitwunschschule im vorliegenden Fall auf die Aufnahme(-chancen) der Antragstellerin an der Gesamtschule X ausgewirkt haben kann. Denn der Schulträger hätte auch bei Beibehaltung des Systems der Vorjahre keine Platzvergabe bezüglich der Antragstellerin an ihre Zweitwunschschule, die Gesamtschule Y, koordinieren können.”www.justiz.nrw.de 
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 829/21 vom 23.6.2021“Nach dieser Maßgabe ist die Aufgabe des Schulträgers in erster Linie darauf gerichtet, einen Schulplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung ist die Beigeladene vorliegend nachgekommen, indem sie angesichts des Mehrbedarfs an Gymnasialplätzen im Schuljahr 2021/2022 neun Mehrklassen an unterschiedlichen Schulen eingerichtet hat. Dabei hat nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Beigeladenen stadtweit jedes Kind die Möglichkeit, mit vertretbarer Wegezeit ein Gymnasium zu besuchen.www.justiz.nrw.de 
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 442/21 vom 7.5.2021“Soweit der Antragsteller rügt, dass das Kriterium des „ausgewogenen Verhältnisses von Mädchen und Jungen“ durch den Schulleiter fehlerhaft in dem Sinne ausgelegt worden sei, dass über die Jahrgangsstufe exakt gleich viele Mädchen und Jungen aufzunehmen seien, dringt er mit seinem Einwand nicht durch.Vielmehr ist das Aufnahmekriterium des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses beachtet worden, indem insgesamt (einschließlich der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) eine gleiche Zahl von Jungen und Mädchen (jeweils 81) aufgenommen worden ist. Die Herstellung einer gleichgewichtigen Aufnahme von Jungen und Mädchen durch einen Ausgleich über die gesamte fünfte Jahrgangsstufe hinweg ist rechtlich nicht zu beanstanden.www.justiz.nrw.de

Wie die Stadt das 2021er Bewerbungsverfahren per Pressemitteilung für beendet erklärt – und wie #dieabgelehnten das finden

Am 5.5.2021 endet für rund 60 Kinder die dritte Bewerbungsrunde. Am selben Tag veröffentlicht die Stadt Köln eine Pressemitteilung, in der sie erklärt: >Alle Schüler*innen mit Gymnasialplätzen versorgt<. Ein Realitätscheck:

Das schreibt die Stadt Köln am 5.5.2021
(Auszüge aus der offiziellen Pressemitteilung)

So bewerten #dieabgelehnten die Situation 
Alle Schüler*innen mit Gymnasialplätzen versorgt

Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung (5.5., 16:40 Uhr) lief für rund 60 Kinder noch das dritte Anmeldeverfahren: für jene, die weder in der ersten noch in der zweiten Losrunde Glück hatten und aufgefordert wurden, sich an einer von sechs Schulen zu bewerben, die noch Restplätze übrig hatten. Die Stadt hat also bereits vor Abschluss des durch sie selbst angestoßenen Verfahrens verkündet, wie es ausgegangen ist. Am 6.5. warten betroffene Eltern übrigens weiterhin auf eine Schulplatz-Zusage.

Zum Schuljahr 2021/22 lagen in Köln insgesamt 3.850 Anmeldungen an den städtischen Gymnasien vor. Um der hohen Nachfrage entsprechen zu können, erhöhten die Gymnasien die Klassengröße um maximal zwei Kinder und bildeten zusätzlich insgesamt neun Mehrklassen.

[…]

Rechnerisch steht damit jedem an einem Gymnasium angemeldeten Kind im nächsten Jahr ein Platz an einem Kölner Gymnasium zur Verfügung. 3.443 und somit knapp 90 Prozent aller Schüler*innen konnte nach Durchführung aller kapazitätserhöhenden Maßnahmen der Erstwunsch erfüllt werden. 407 Schüler*innen konnten nicht von ihrer Erstwunschschule aufgenommen werden.

Die hier genannten Daten (3850 Anmeldungen, neun Mehrklassen, 407 SuS ohne Erstwunschplatz) finden sich bereits genau so in einer Pressemitteilung vom 9. April , sind also offenbar schlicht übernommen worden. Sie sind aber weder aktuell noch plausibel. So „fehlten“ nach einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln vom 19.4. einige Tage nach Abschluss der ersten Bewerbungsrunde nicht mehr 407, sondern 399 Schulplätze an Gymnasien. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren offenbar acht Kinder anders versorgt. Möglicherweise haben auch einige Kinder von sogenannten Mehrfachanmeldungen profitiert. Diesem Thema werden wir uns noch einmal ausführlicher widmen.

Inzwischen sind übrigens weitere Kinder aus dem Losverfahren ausgeschieden. Ihre Eltern haben sich in ihrer Not nämlich anders geholfen, beispielsweise durch Bewerbungen auf freie Plätze in Nachbarstädten wie Hürth.

Zusammengefasst: Die Stadt Köln nennt hier keine aktuellen Zahlen. Sie kennt die genauen Zahlen vermutlich auch gar nicht.  Denn von Anmeldungen bei Ersatzschulen oder in Nachbarstädten erfährt sie erst über Bestätigungen der Anmeldungen durch die Grundschulen. Diese liegen dort aber noch gar nicht vor.

In diesem Jahr wurde mit dem Zweitwunsch anders umgegangen und die Eltern erhielten über die Ablehnungsbescheide einen Überblick über Gymnasien, die noch über freie Plätze verfügen, um einen realistischen Zweitwunsch für ihr Kind zu äußern. Nach Abschluss der zweiten Anmelderunde haben nun alle Schüler*innen einen Platz an einer dieser Schulen gefunden, einige auch an den privaten Schulen des Erzbistums.

Hier ist die Wortwahl bemerkenswert.

Ad 1) „mit dem Zweitwunsch anders umgegangen“: Die Wahrheit ist: Die Stadt hat bei allen Gymnasialbewerbungen eine Zweitwunschschule abgefragt. Sie hat dann abr während des laufenden Bewerbungsverfahrens beschlossen, diese gar nicht anzusehen, sondern stattdessen eine neue Bewerbungsrunde zu starten – und damit den Eltern, die im Vertrauen auf das eingeübte Verfahren bewusst eine Kombination mit zwei Schulalteralternativen gewählt haben, eine strategische Wahloption genommen. 

Ad 2) Alle haben einen Platz „gefunden“. Die Wahrheit ist: Nach mehreren Losverfahren waren alle Plätze ausgelost. 

Ad 3) „zweite Anmelderunde“: Viele Eltern haben sich dreimal, manche, die bereits im Januar/ Februar erfolglos einen Gesamtschulplatz für das Kind gesucht haben, sogar viermal angemeldet.

Die Proteste der Elternschaft zum Anmeldeverfahren stoßen im Rathaus auf Verständnis.

Das Verständnis für Proteste ist in der Politik allgemein recht groß, viele Vertreter vieler Parteien haben sich in den vergangenen Wochen erfreulich verständnisvoll geäußert. Das Kernanliegen der Elternschaft und Stadtgesellschaft ist allerdings nicht, Verständnis für die katastrophale Lage zu bekommen, in die diese Stadt ihre Kinder nun schon seit vielen Jahren bringt. Sondern, endlich eine verantwortliche Schulpolitik zu begründen, also auch danach zu handeln. Und nicht so zu tun, als müsse man sich irgendeinem Schicksal fügen oder als trage jemand anders Schuld. Denn das ist nicht so. Die Politik kann sofort handeln. Wir helfen gern mit!

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Nicht erst seit den Briefen von Schulkindern und Eltern ist mir die Dramatik der Situation bewusst und ich kann den Ärger und die Verzweiflung sehr gut verstehen. Wir versuchen seit einigen Jahren, das aufzuholen, was Jahrzehnte lang versäumt wurde. Beim drängenden Sanieren unserer Schulen haben wir richtig Fahrt aufgenommen, so hohe Summen wurden nie zuvor in die Instandsetzung investiert. Und jetzt forcieren wir gerade den Start neuer Schulen. Schulbau hat oberste Priorität und ich bitte Politik und Stadtgesellschaft um ihre Unterstützung für die Familien in unserer Stadt. Ich weiß, dass viele dieser Maßnahmen sich erst mittel- und langfristig auswirken werden.

Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Briefe der vergangenen Tage die Oberbürgermeisterin erreicht haben.

Wir finden es allerdings irritierend, dass die Oberbürgermeisterin der viertgrößten deutschen Stadt nach mehr als fünf Jahren im Amt auf einen Brief, der explizit darum bittet, Schuldzuweisungen zu unterlassen, antwortet, indem sie auf Versäumnisse in der Vergangenheit verweist.

Als Frau Reker 2016 ihr Amt antrat, war klar, dass unsere Kinder sechs Jahre später einen Schulplatz bräuchten. Sechs Jahre, in denen sie selbst dafür hätte sorgen können, dass nicht die Situation entsteht, für die sie heute hier Verständnis äußert. Das, was sie 2016 selbst hätte anstoßen können, hätte dann bestimmt auch heute bereits „mittel- und langfristig“ wirken können.

Also bitte: Keine Schulzuweisungen mehr. Denn wenn jeder nur mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen bald viele Finger auf einen selbst zurück.